Der Kindes- und Erwachsenenschutzdienst des Bezirks Laufenburg führt aktuell mit 12 Teilzeitmitarbeitenden rund 260 Beistandschaften für Erwachsene. Als Mehrzweckverband der Gemeinden des Bezirks Laufenburg bietet der Gemeindeverband im Auftrag von Oft wird der KESD mit der KESB verwechselt. Die KESB, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, ist die anordnende Behörde, im Kanton Aargau auch Familiengericht genannt. Sie ist für Gefährdungsmeldungen zuständig und stellt geeignete Massnahmen für die betroffenen Personen. Das Familiengericht ist eine Abteilung des Bezirksgerichts. Es ist zuständig für alle Aufgaben des Kindes- und Erwachsenenschutzes, die es als Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) wahrnimmt. Das Familiengericht entscheidet über die Errichtung von Beistandschaften, ist in der Folge auch Aufsichtsbehörde über die Fallführung von Beistandschaften und entscheidet über allfällige Anpassungen der bestehenden Massnahmen. Per 1. Januar 2013 wurde das alte Vormundschaftsrecht ersetzt durch das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR). Das neue Recht ist den heutigen Verhältnissen angepasst und stellt die Selbstbestimmung des Einzelnen und die Solidarität der Familie ins Zentrum, indem es den Vorsorgeauftrag, die Patientenverfügung und die gesetzliche Vertretung bei Urteilsunfähigkeit regelt. In Wohn- und Pflegeeinrichtungen lebende urteilsunfähige Personen werden besser geschützt. Es erfolgt nur so viel staatliche Unterstützung und Betreuung wie nötig. |
Team
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KontaktGemeindeverband Bezirk Laufenburg Adresse:
Erreichbarkeit an Feiertagen:
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Fragen und Antworten
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Was ist der KESD (Kindes- und Erwachsenenschutzdienst)? Der Kindes- und Erwachsenenschutzdienst des Bezirks Laufenburg führt aktuell mit 12 Teilzeitmitarbeitenden rund 260 Beistandschaften für Erwachsene. Als Mehrzweckverband der Gemeinden des Bezirks Laufenburg bietet der Gemeindeverband im Auftrag von 17 Verbandsgemeinden diesen Dienst an. |
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Was bedeutet KESB? Die KESB, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, ist die anordnende Behörde für Beistandschaften. Im Kanton Aargau wurden dazu die Familiengerichte an den jeweiligen Bezirksgerichten geschaffen. |
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Was bedeutet KESR? |
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Wo reicht man eine Gefährdungsmeldung ein? |
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Wer kann eine Gefährdungsmeldung einreichen? |
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Wer bekommt eine Beiständin oder einen Beistand? |
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Welche Aufgaben hat eine Beiständin oder ein Beistand? Wer volljährig und urteilsfähig ist, ist handlungsfähig. Urteilsfähig ist eine Person, die die Fähigkeit hat, vernunftgemäss zu handeln und zu entscheiden. Wenn jemand nicht in der Lage ist, seine persönlichen, vermögensrechtlichen oder administrativen Angelegenheiten selbst zu besorgen, kann er einer Vertrauensperson eine Vollmacht erteilen oder sich an verschiedene unterstützende Institutionen wenden. Der Erwachsenenschutz tritt in Kraft, wenn keine dieser Optionen mehr möglich ist. Die Beiständin oder der Beistand entscheidet und vertritt die betroffene Person in diesen Bereichen und die Handlungsfähigkeit der betroffenen Person entfällt. |
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Wie kann eine Beistandschaft aufgehoben werden? |
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Welche Möglichkeiten gibt es gegen Entscheide Beschwerde einzulegen? |
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Welche Beistandschaften gibt es? Arten von massgeschneiderten Beistandschaften: Begleitbeistandschaft (nach Art. 393 ZGB)(nach Art. 393 ZGB) Vertretungsbeistandschaft (nach Art. 394 ZGB) (nach Art. 394 ZGB) Vertretungsbeistandschaft für die Vermögungsverwaltung (nach Art. 395 ZGB) (nach Art. 395 ZGB) Mitwirkungsbeistandschaft (nach Art. 396 ZGB)(nach Art. 396 ZGB) Kombination von Beistandschaften (nach Art. 397 ZGB) (nach Art. 397 ZGB) Umfassende Beistandschaft (nach Art. 398 ZGB) (nach Art. 398 ZGB) |
Downloads
Ausbildungdkonzept KESD Laufenburg für Studierende der FH für Soziale Arbeit
Formular Patientenverfügung in kurzer und ausführlicher Version